Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich der AGB
Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf Rechtsbeziehungen, die auf der Webseite des Dienstleisters (abejarat.hu) und seinen Subdomains sowie am Standort der Unterkunft entstehen. Die vorliegenden AGB sind ständig auf der folgenden Webseite verfügbar: abejarat.hu/aszf, und können jederzeit von dort ausgedruckt werden.
- Allgemeine Regeln
a.) Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ regeln die Inanspruchnahme der Unterkunft und der Dienstleistungen des Dienstleisters. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt der betreibende Dienstleister, “A Bejárat Vendégház” (Adresse: 8275 Balatonhelye, Kossuth utca 68., Parzellennummer: 306), im Folgenden Dienstleister genannt, einen Beherbergungsvertrag mit den Personen, die die Unterkunftsleistung in Anspruch nehmen, den Vertragsparteien. Der Vertrag kommt zwischen den Parteien automatisch mit der Bestätigung der Buchung zustande.
b.) Die vorliegenden AGB schließen den Abschluss von speziellen oder individuellen Vereinbarungen mit Reisebüros, Reisevermittlern, Reiseveranstaltern oder anderen Personen, die mit dem Dienstleister langfristig zum Zweck des Verkaufs seiner Dienstleistungen zusammenarbeiten, nicht aus.
Name des Dienstleisters:”A Bejárat Vendégház”
Sitz des Dienstleisters: 8275 Balatonhenye, Kossuth u. 68.
Erreichbarkeit des Dienstleisters, die regelmäßig genutzte elektronische E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit den Nutzern: info@abejarat.hu
Telefonnummer des Dienstleisters: +36 30 612 5828
2. Die Vertragsparteien
a.) Gast/Käufer: Die Person, die die Beherbergungsleistung in Anspruch nimmt, die die Dienstleistung über die Webseite, unsere Wiederverkäufer-Partner oder direkt beim Dienstleister mündlich oder schriftlich bestellt und bucht, die die AGB zur Kenntnis nimmt und als für sich verbindlich akzeptiert, im Folgenden Gast genannt.
b.) Der Dienstleister und der Gast/Käufer werden – bei Erfüllung der Bedingungen – zu Vertragsparteien der Dienstleistungsvereinbarung, im Folgenden gemeinsam: Vertragsparteien.
3. Gültigkeit der Vertragsbedingungen
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit teilweise oder vollständig zu ändern. Die AGB bleiben so lange in Kraft, wie der Dienstleister die Dienstleistung anbietet. Die vorliegenden AGB gelten ab dem 1. September 2025 auf unbestimmte Zeit.
4. Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages, Ablauf der Buchung, Änderung der Buchung
a.) Der Ablauf der Buchung ist wie folgt:
- Der Gast signalisiert auf der Buchungsseite seinen Buchungswunsch, indem er die voraussichtliche Ankunfts- und Abreisezeit, die Anzahl der Gäste sowie seine persönlichen Daten eingibt und auf die Schaltfläche „Buchung absenden“ klickt.
- Der Dienstleister informiert den Gast über die Genehmigung des Buchungsantrags per E-Mail an die vom Gast angegebene E-Mail-Adresse.
- Der Gast erhält in der Bestätigungs-E-Mail die Daten zur Zahlung von 50% der gesamten Unterkunftskosten.
- Der Dienstleister informiert den Gast per E-Mail über den erfolgreichen Eingang der 50% der Buchungsgebühr, womit die Buchung endgültig wird.
b.) Der Dienstleistungsvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der vom Gast aufgegebenen Bestellung/Buchung durch den Dienstleister zustande und gilt angesichts dieser schriftlichen Bestätigung als schriftlich geschlossener Vertrag. Eine mündlich aufgegebene Bestellung und/oder Bestellungsänderung begründet nur dann eine vertragliche Verpflichtung, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt wurde. Eine mündliche Bestätigung der Bestellung oder der Bestellungsänderung durch den Dienstleister begründet keine vertragliche Verpflichtung.
c.) Der zur Inanspruchnahme der Dienstleistung geschlossene Vertrag gilt für eine bestimmte Zeit.
d.) Falls der Gast vor Ablauf der bestimmten Frist entscheidet, die Dienstleistung nicht bis zum Ablauf der bestimmten Frist in Anspruch nehmen zu wollen, ist er dennoch verpflichtet, dem Dienstleister den vollen Gegenwert der Dienstleistung zu zahlen, und der Dienstleister ist berechtigt, den vollen Gegenwert der bestellten Dienstleistung einzufordern. Der Dienstleister ist berechtigt, die vom Gast vor Ablauf der bestimmten Frist verlassene Unterkunft erneut zu vermieten.
e.) Die vom Gast initiierte Verlängerung der Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung erfordert die vorherige Zustimmung des Dienstleisters. In diesem Fall kann der Dienstleister die Erstattung der Gebühr für die bereits erbrachte Dienstleistung zur Bedingung machen.
f.) Die Änderung des Dienstleistungsvertrages ist ausschließlich durch den schriftlich festgehaltenen gemeinsamen Willen der Vertragsparteien möglich.
5. Beginn und Ende der Beherbergung (Ankunft und Abreise)
a.) Der Gast hat das Recht, das gebuchte Zimmer ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
b.) Der Dienstleister hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Gast bis 24:00 Uhr des vereinbarten Tages nicht erscheint, es sei denn, es wurde eine spätere Ankunftszeit vereinbart.
c.) Der Gast muss das Zimmer am Abreisetag bis 10:00 Uhr verlassen haben.
d.) Je nach Auslastung der Unterkunft bietet der Dienstleister gegen Gebühr die Möglichkeit der frühen Anreise bzw. der späten Abreise. Falls der Gast diese Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, bitten wir ihn, sich mindestens am Tag vor der Anreise unter einer der angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu erkundigen.
6. Verlängerung der Beherbergung
a.) Die Verlängerung des Aufenthalts durch den Gast bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters.
b.) Wenn der Gast sein Zimmer am bei der Anmeldung als Abreisetag angegebenen Tag nicht bis 11:00 Uhr verlässt und der Dienstleister der Verlängerung des Aufenthalts nicht im Voraus zugestimmt hat, ist der Gast verpflichtet, die Unterkunftsgebühr auch für einen weiteren Tag zu entrichten, und gleichzeitig erlischt die Dienstleistungspflicht des Dienstleisters.
7. Art und Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistung
a.) Der Gast kann die bestellte und vom Dienstleister bestätigte Unterkunft am Anreisetag ab 15:00 Uhr (Ankunft) beziehen und muss sie am letzten Aufenthaltstag bis 10:00 Uhr (Abreise) verlassen.
b.) Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag über die Beherbergungsleistung mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Erbringung der Dienstleistung zu verweigern, wenn:
* Der Gast die ihm zur Verfügung gestellte Unterkunft oder die vom Dienstleister bereitgestellten Dienstleistungen und/oder die zur Bereitstellung dienenden Räumlichkeiten nicht bestimmungsgemäß nutzt.
* Der Gast die Hausordnung der Unterkunft stört, diese nicht einhält und das störende Verhalten trotz Aufforderung nicht einstellt.
* Der Gast die Sicherheitsbestimmungen der Unterkunft nicht einhält – z. B. an einem verbotenen Ort raucht und dies trotz Aufforderung nicht einstellt.
* Die Vertragspartei oder der Gast ihre vom Dienstleister geforderte Zahlungsverpflichtung bis zum vom Dienstleister festgelegten Zeitpunkt nicht erfüllt.
c.) Wenn der Vertrag zwischen den Vertragsparteien aufgrund von „vis maior“ (höhere Gewalt) nicht erfüllt wird, erlischt der Vertrag.
d.) Der Gast nutzt alle Dienstleistungen der Unterkunft während der gesamten Aufenthaltsdauer auf eigene Verantwortung.
e.) Ein Kind oder minderjähriger Gast darf auf dem gesamten Gelände der Unterkunft nicht ohne elterliche Aufsicht gelassen werden.
8. Vom Dienstleister angewandte Preise
Die aktuellen Preise des Dienstleisters werden auf der Seite [https://abejarat.hu/arak-foglalas/](https://abejarat.hu/arak-foglalas/) veröffentlicht.
Die angegebenen Preise beziehen sich auf die gesamte Unterkunft für eine Nacht und enthalten einen Zuschlag pro Person ab 4 Gästen, unter Berücksichtigung der Anzahl der Gäste.
Der Dienstleister ist berechtigt, seine Preise jederzeit und ohne vorherige Ankündigung frei zu ändern, natürlich mit der Maßgabe, dass dies nicht für bestätigte Buchungen gilt.
Die vom Dienstleister veröffentlichten Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer (MwSt.), enthalten jedoch NICHT die Kurtaxe. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, im Falle einer Gesetzesänderung die Mehrbelastungen ohne vorherige Ankündigung auf die Vertragspartei und/oder den Gast umzulegen.
Der Dienstleister ist berechtigt, seine Preise in Ungarischen Forint und in jeder konvertiblen Währung festzulegen.
9. Ermäßigungen
a.) Aktuelle Angebote und Ermäßigungen werden auf der Webseite der Unterkunft beworben.
b.) Die beworbenen Ermäßigungen sind nicht mit anderen Ermäßigungen kombinierbar.
10. Zahlungsweise
a.) Der Dienstleister führt den Gesamtbetrag der bestellten Dienstleistungen, berechnet für die gesamte Dauer des Aufenthalts, auf der dem Gast per E-Mail zugesandten schriftlichen Bestätigung auf.
b.) Der Gast kann die für die Dauer des Aufenthalts berechnete gesamte Unterkunftsgebühr auf verschiedene Weise begleichen: Er kann sie auf das Bankkonto des Dienstleisters überweisen, mit einer SZÉP-Karte oder in bar bezahlen. Die in Ungarn anfallenden Bankgebühren/SZÉP-Karten-Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung trägt der Dienstleister. Überweisungen aus dem Ausland oder andere anfallende Transaktionskosten trägt der Gast.
c.) Der Gast ist berechtigt und verpflichtet, den Gegenwert der Dienstleistung in Ungarischen Forint und/oder nach seiner Wahl in jeder Währung zu begleichen, die er im Voraus mit dem Dienstleister vereinbart hat.
11. Stornierungsbedingungen
Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen sind wie folgt:
* Erfolgt die Stornierung der Buchung bis zum 30. Tag vor der Anreise, werden 100% der gezahlten Unterkunftsgebühr an den Gast zurückerstattet.
* Erfolgt die Stornierung der Buchung zwischen dem 30. und 15. Tag vor der Anreise, werden 50% der gezahlten Unterkunftsgebühr an den Gast zurückerstattet.
* Erfolgt die Stornierung der Buchung innerhalb von 14 Tagen vor der Anreise, können wir die gezahlte Unterkunftsgebühr nicht zurückerstatten.
* Die Stornierungsabsicht muss schriftlich an die E-Mail-Adresse info@abejarat.hu mitgeteilt werden.
* Bei Abreise vor dem vereinbarten Abreisetermin ist eine Rückerstattung der Unterkunftsgebühr nicht möglich.
* Hat der Gast die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen durch Zahlung der Unterkunftsgebühr gesichert und trifft am Anreisetag nicht ein (keine schriftliche Stornierung eingegangen), macht der Dienstleister den gesamten in der Vertragsbestätigung festgelegten Betrag der gezahlten Unterkunftsgebühr als Vertragsstrafe* geltend. In diesem Fall hält der Dienstleister die Unterkunft für den Gast bis 9:00 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages frei, danach erlischt die Dienstleistungspflicht des Dienstleisters.
12. Rechte des Gastes
a.) Gemäß dem Vertrag hat der Gast das Recht zur Nutzung der Einrichtungen der Unterkunft, die zum üblichen Leistungsumfang gehören.
b.) Der Gast kann bezüglich der Erfüllung der vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen eine Beschwerde einreichen. Der Dienstleister verpflichtet sich, die ihm schriftlich oder telefonisch mitgeteilte Beschwerde innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu untersuchen und dem Gast eine sachdienliche Antwort zu geben.
13. Pflichten des Gastes
* Der Gast ist verpflichtet, die gesamte Unterkunftsgebühr am Tag der Anreise an den Dienstleister zu entrichten.
* Den Müll in die auf dem Gelände der Unterkunft bzw. in den Zimmern aufgestellten Müllsammelbehälter zu entsorgen. Es ist nicht gestattet, Möbel aus dem Zimmer oder dem Gebäude zu entfernen oder umzustellen.
* Der Übernachtungsgast darf die Geräte und Einrichtungen auf dem Gelände der Unterkunft ausschließlich auf eigene Verantwortung nutzen.
* Gemäß der Durchführung des Gesetzes XLII von 1999 zum Schutz der Nichtraucher ist die Unterkunft eine Nichtraucher-Einrichtung. Dementsprechend ist das Rauchen in den geschlossenen Räumen der Unterkunft verboten. Die Gäste sowie jede sich auf dem Gelände der Unterkunft aufhaltende Person sind zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zur Befolgung einer etwaigen Aufforderung verpflichtet.
* Im Falle des Rauchens im Zimmer ist der Dienstleister berechtigt, dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 50.000,- HUF in Rechnung zu stellen.
14. Für vom Gast mitgebrachtes Feuerwerk und andere genehmigungspflichtige Tätigkeiten ist die schriftliche Zustimmung des Beherbergungsanbieters sowie die Einholung behördlicher Genehmigungen durch die Übernachtungsgäste erforderlich.
15. Der Gast ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Minderjährige unter seiner Aufsicht sich durchgehend unter Aufsicht eines Erwachsenen in der Unterkunft des Dienstleisters aufhalten.
16. Der Gast ist verpflichtet, dem Dienstleister erlittenen Schaden unverzüglich zu melden und dem Dienstleister/Beherbergungsanbieter alle notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Klärung der Umstände des Schadensfalles erforderlich sind bzw. die für ein etwaiges Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren benötigt werden.
17. Bei der Abreise ist der Gast verpflichtet, die Schlüssel im abschließbaren Schlüsselschrank zu hinterlegen, falls der Dienstleister bei der Abreise nicht persönlich anwesend ist. Bei Unterlassung oder Verlust bzw. Zerstörung der Schlüssel ist der Dienstleister berechtigt, eine Schadenersatzgebühr für den jeweiligen Schlüssel in Rechnung zu stellen, die der Gast bei Abreise zu zahlen hat. Die Ersatzgebühr für die Schlüssel beträgt 3.000 Ft + MwSt.
18. Haftung des Gastes für Schäden
a.) Der Gast ist verpflichtet, für alle Schäden aufzukommen, die der Gast, seine Begleitung oder Personen unter der Aufsicht einer dieser Personen verursachen und die aus der nicht bestimmungsgemäßen Nutzung oder Fahrlässigkeit bezüglich der Unterkunft oder ihrer Einrichtungen entstehen.
b.) Die Verpflichtung des Gastes zur Leistung von Schadensersatz besteht auch dann, wenn der Geschädigte die Entschädigung seines Schadens direkt vom Dienstleister fordern kann, der Verursacher des Schadens jedoch der Gast oder seine Begleitung war.
19. Rechte des Dienstleisters
Wenn der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung von 50 % der Unterkunftsgebühr nicht innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der E-Mail zur Bestätigung der Buchung nachkommt, ist der Dienstleister berechtigt, den Buchungsantrag abzulehnen und die Unterkunft für andere Gäste buchbar zu machen.
20. Pflichten des Dienstleisters
a.) Der Dienstleister ist verpflichtet, die vertraglich bestellte Beherbergung und sonstige Dienstleistungen gemäß den geltenden Vorschriften und Servicestandards zu erbringen.
b.) Der Dienstleister ist verpflichtet, die schriftliche Beschwerde des Gastes zu untersuchen, die zur Problemlösung notwendigen Schritte zu unternehmen, die unternommenen Schritte schriftlich festzuhalten und den Gast darüber zu informieren.
21. Haftung des Dienstleisters für Schäden
a.) Der Dienstleister übernimmt die Verantwortung für alle Schäden, die dem Gast innerhalb der Unterkunft durch eigenes oder das Verschulden seiner Mitarbeiter entstehen.
b.) Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensereignisse, die aufgrund eines außerhalb des Kreises der Mitarbeiter und Gäste des Dienstleisters liegenden, unvermeidbaren Grundes eingetreten sind, oder die vom Gast oder den unter seiner Aufsicht stehenden Personen verursacht wurden.
c.) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, innerhalb der Unterkunft Orte zu bestimmen, die der Gast nicht betreten darf. Der Dienstleister ist verpflichtet, solche Orte deutlich zu kennzeichnen. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Gast oder den unter seiner Aufsicht stehenden Personen an Orten entstehen, die der Gast nicht betreten darf.
d.) Der Dienstleister haftet für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Wertsachen, Wertpapieren oder Bargeld des Gastes nur dann, wenn er diese ausdrücklich übernommen hat, oder wenn der Schaden aufgrund eines Grundes eingetreten ist, für den er nach den allgemeinen Regeln haftet. In diesem Fall trägt der Gast die Beweispflicht.
e.) Weiterhin haftet der Dienstleister nicht für Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Nutzung resultieren.
f.) Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf das Gepäck des Gastes und dessen Inhalt bei An- und Abreise, beim Be- und Entladen sowie während des Transports zum und vom Zimmer.
g.) Der Gast muss dem Dienstleister den ihm entstandenen Schaden sofort melden und dem Dienstleister alle notwendigen Daten zur Verfügung stellen, die zur Klärung der Umstände des Schadensfalls, eventuell zur Aufnahme eines Polizeiprotokolls/Polizeiverfahrens erforderlich sind.
h.) Die Haftung des Dienstleisters für Schäden besteht nur dann, wenn sie dem Beherbergungsanbieter nach Eintritt des Schadens mit den notwendigen Daten unverzüglich gemeldet wird.
i.) Die Höhe der Schadensersatzpflicht des Dienstleisters beträgt maximal das Zehnfache des täglichen Unterkunftspreises gemäß Vertrag.
22. Haustiere
Die Unterkunft nimmt Haustiere nach vorheriger Absprache auf.
23. Geheimhaltung
Der Dienstleister ist bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verpflichtet, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit und den einschlägigen Rechtsvorschriften zum Datenschutz zu verfahren. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der Webseite des Dienstleisters abrufbar.
24. Höhere Gewalt (Vis Major)
Ursachen, Umstände (z. B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, witterungsbedingte Widrigkeiten, Stromausfall, Streik usw.), die weder der Dienstleister noch der Gast kontrollieren können (höhere Gewalt), entbinden jede Partei von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, solange dieser Grund oder Umstand besteht. Die Vertragsparteien sind sich einig, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Möglichkeit des Eintretens dieser Gründe und Umstände zu minimieren und den dadurch verursachten Schaden oder die Verzögerung so schnell wie möglich zu beheben.
25. Erfüllungsort, anwendbares Recht in der Rechtsbeziehung der Vertragsparteien und das zuständige Gericht
Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich die Unterkunft befindet.
Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das Gericht mit sachlicher und örtlicher Zuständigkeit in Bezug auf den Dienstleister bestimmt.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Gast sind die Bestimmungen des ungarischen Rechts anzuwenden.
26. Datenschutzerklärung
Im Rahmen seiner Tätigkeit legt der Dienstleister großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden stets unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, deren Sicherheit gewährleistet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen sowie die Verfahrensregeln festgelegt, die zur Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich sind.
Der Dienstleister verwendet die Daten der Nutzer im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß dem Datenschutzgesetz ausschließlich für Vertragsabschluss, Rechnungsstellung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie für eigene Werbezwecke (sofern der Gast zugestimmt hat).
Die Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der Webseite des Dienstleisters abrufbar.
Mit dem Abschluss des Beherbergungsdienstleistungsvertrages akzeptiert der Gast, dass er die oben genannten Bedingungen und Regeln gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist. Die AGB können zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden, und die jeweils gültige Version ist auf der Webseite der Unterkunft des Dienstleisters verfügbar.
Balatonhenye, 1. September 2025